Bestimmungen zum Mitgliedschaftsbeitrag und zu Mitgliedervorteilen
Zielsetzung
Zweck dieses Dokuments ist es, detaillierte Regelungen im Zusammenhang mit den in den Statuten des Vereins allgemein definierten Mitgliedschaftskategorien bereitzustellen, einschließlich:
- der detaillierten Definition der Mitgliedskategorien,
- der Festlegung der jährlichen Zahlungsbeiträge für jede Mitgliedschaftskategorie,
- der Regelung der Zahlung der Mitgliedsbeiträge,
- der detaillierten Regelung der mit jeder Mitgliedschaftskategorie verbundenen Mitgliedervorteile,
- der Regelung des Prozesses zur Registrierung und Verwaltung von Mitgliedern.
Die aktuelle Version dieses Dokuments bildet einen untrennbaren Anhang zu den Statuten des Vereins. Gemäß den in den Statuten des Vereins festgelegten Bestimmungen schlägt der Vorstand Änderungen dieses Dokuments sowie die Festlegung der jährlichen Mitgliedsbeiträge vor, vorbehaltlich der Genehmigung durch die jährliche Generalversammlung.
2. Detaillierte Definition der Mitgliedschaftsebenen
Die Statuten des Vereins definieren allgemein folgende Mitgliedschaftskategorien:
- Ordentliche Mitglieder sind (natürliche oder juristische) Personen, welche die Vereinstätigkeit vor allem durch ihre aktive Beteiligung an der Erreichung des Vereinszwecks unterstützen.
- Fördermitglieder sind (natürliche oder juristische) Personen, die sich dem Zweck des Vereins verbunden fühlen und einen finanziellen Beitrag zum Betrieb des Vereins und zur Erreichung seiner Ziele leisten.
- Administrative Mitglieder sind natürliche Personen, die von der Generalversammlung ernannt werden, um den Verein bei der Erreichung seines Zwecks zu verwalten oder zu leiten.
- Ehrenmitglieder sind natürliche Personen, die von der Generalversammlung für besondere Verdienste um den Verein ernannt werden. Sie unterstützen den Verein in der Regel durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Bedeutung und ihren Ruf.
Die detaillierte Definition der einzelnen Mitgliedschaftsebenen ist wie folgt:
2.1. Ordentliche Mitgliedschaft
“welche die Vereinstätigkeit vor allem durch ihre aktive Beteiligung an der Erreichung des Vereinszwecks unterstützen.“ bezieht sich auf die freiwillige Entwicklung oder den Betrieb der Vereinsorganisation. Ordentliche Mitglieder leisten einen erheblichen Beitrag in Form ehrenamtlicher Arbeit (mindestens 50 Stunden pro Jahr) für den Betrieb der Organisation von Dzokden Kalapa und/oder Dzokden. Dadurch wird gewährleistet, dass der Verein Praktizierende aufnehmen und ihnen Gelegenheiten zur Teilnahme an Unterweisungen und zum Ansammeln von Verdienst bieten kann.
Die von Angestellten des Vereins im Rahmen ihres Arbeitsvertrags geleistete Arbeit qualifiziert nicht zur ordentlichen Mitgliedschaft.
Ein Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft kann nach Abschluss einer Aktivität oder nach einer langfristigen Verpflichtung zur Mitwirkung in der Organisation gestellt werden.
Der Vorstand kann auch Personen zur ordentlichen Mitgliedschaft einladen, wenn diese aktiv zur Entwicklung oder zum Betrieb der Dzokden Kalapa Organisation beitragen.
Der Status der ordentlichen Mitgliedschaft wird jährlich überprüft. Falls ein aktives ordentliches Mitglied im betreffenden Jahr den erforderlichen ehrenamtlichen Beitrag nicht geleistet hat und dieser voraussichtlich auch im Folgejahr nicht erbracht wird, kann der Vorstand der Generalversammlung vorschlagen, die Mitgliedschaft zu widerrufen. Diese Überprüfung erfolgt zu Beginn jedes Kalenderjahres.
2.2 Fördermitgliedschaft
“Fördermitglieder sind (natürliche oder juristische) Personen, die sich dem Zweck des Vereins verbunden fühlen und einen finanziellen Beitrag zum Betrieb des Vereins und zur Erreichung seiner Ziele leisten.“
Finanzielle Beiträge von Fördermitgliedern werden ausschließlich als Dana angenommen – eine Handlung der Großzügigkeit, die Selbstlosigkeit fördert und Anhaftung sowie Verlangen überwinden soll.
Wenn ein Spender den Status eines Fördermitglieds annimmt, kann der Verein dies in der Kommunikation erwähnen – auf eine vom Verein festgelegte Weise und mit Zustimmung des Fördernden.
Fördermitglieder werden gemäß den in Abschnitt 3 definierten Förderebenen anhand ihrer Beiträge eingestuft.
Es werden keine finanziellen Beiträge angenommen, wenn der Förderer eine Gegenleistung für seine Zuwendung erwartet.
2.3 Administrative Mitgliedschaft
„Administrative Mitglieder sind natürliche Personen, die von der Generalversammlung ernannt werden, um den Verein bei der Erreichung seines Zwecks zu verwalten oder zu leiten.“
Eine natürliche Person, die eine offizielle Rolle in der Verwaltung oder Organisation des Vereins übernimmt, kann den Titel eines administrativen Mitglieds erhalten.
Eine offizielle Rolle umfasst Aufgaben in Führungs-, Geschäfts-, Finanz-, Betriebs- oder Kommunikationsbereichen innerhalb der formellen Vereinsstruktur.
Jedes Mitglied oder der Vorstand kann eine Kandidatur für die administrative Mitglieschaft vorschlagen. Der Status wird nach Prüfung und formeller Bestätigung durch die Generalversammlung verliehen. Der Spirituelle Direktor kann durch Divination, Abstimmung oder Veto an dem Prozess teilnehmen.
Die administrative Mitgliedschaft ist an die Dauer der ausgeübten Rolle gebunden. Sobald diese Rolle endet, erlischt die Mitgliedschaft automatisch.
Verwaltungsmitglieder haben Stimmrecht in der Generalversammlung und dürfen mit einer Stimme teilnehmen.
2.4 Ehrenmitgliedschaft
„Ehrenmitglieder sind natürliche Personen, die von der Generalversammlung für besondere Verdienste um den Verein ernannt werden. Sie unterstützen den Verein in der Regel durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Bedeutung und ihren Ruf.“
Ehrenmitglieder können:
- ehemalige ordentliche oder administrative Mitglieder sein, die sich in der Vergangenheit bedeutend für die Entwicklung des Vereins eingesetzt haben, oder
- Personen, die dem Vereinszweck durch ihr gesellschaftliches Ansehen und ihr Netzwerk dienen.
Laut Statuten ist für Ehrenmitglieder kein Mitgliedsbeitrag erforderlich. Es steht ihnen jedoch frei, dennoch einen Beitrag zu leisten.
3. Mitgliedsbeiträge
Mitgliedskategorie | Jahresbeitrag 2025 | |
---|---|---|
Ordentliche Mitgliedschaft | 12 × 12 € = 144 € | |
Administrative Mitgliedschaft | 12 × 12 € = 144 € | |
Fördermitgliedschaft | Kalapa Patron | 12 × 108 € = 1296 € |
Kalapa Sponsor | 12 × 60 € = 720 € | |
Kalapa Supporter | 12 × 32 € = 384 € | |
Kalapa Friend | 12 × 20 € = 240 € |
4. Mitgliedschaftsvorteile
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Vorteile der Mitgliedschaft für alle drei Mitgliedschaftskategorien:
Vorteil | Mitgliedskategorie | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ordentliche Mitgliedschaft | Fördermitgliedschaft | Administrative Mitgliedschaft | Ehrenmitgliedschaft | ||||
Kalapa Patron | Kalapa Sponsor | Kalapa Supporter | Kalapa Friend | ||||
Stimmrecht in der Generalversammlung | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja | Nein |
Mitgliedsurkunde | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
Kostenlose Übernachtung in Kalapa (jährlich, ohne Essen) |
1 Übernachtung gratis, außerhalb von Veranstaltungen | 6 Übernachtungen gratis, außerhalb von Veranstaltungen | 4 Übernachtungen gratis, außerhalb von Veranstaltungen | 2 Übernachtungen gratis, außerhalb von Veranstaltungen | 1 Übernachtung gratis, außerhalb von Veranstaltungen | 3 Übernachtungen gratis, außerhalb von Veranstaltungen | 2 Übernachtungen gratis, außerhalb von Veranstaltungen |
„Early Bird“-Rabatt für Events (ab 2026) |
Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
Rabatt im Kalapa Dharma Shop (nur vor Ort) |
5% | 12,5% | 10% | 7,5% | 5% | 7,5% | 5% |
Willkommensgeschenk bei Beitritt zu Dzokden Kalapa | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | nicht zutreffend | Ja |
Einführungsbegleitung und/oder Mentoring für Studium, Praxis oder Freiwilligenarbeit (optional, auf Wunsch des Mitglieds) |
Einmalig, nach Beginn der Mitgliedschaft | Einmalig, nach Beginn der Mitgliedschaft | Einmalig, nach Beginn der Mitgliedschaft | Einmalig, nach Beginn der Mitgliedschaft | Einmalig, nach Beginn der Mitgliedschaft | Einmalig, nach Beginn der Mitgliedschaft | Einmalig, nach Beginn der Mitgliedschaft |
Willkommensgeschenk: Neben der Urkunde umfasst das Geschenk ein von Rinpoche gesegnetes Objekt (z. B. Mala, Anhänger, Armband etc.), um eine persönliche Verbindung herzustellen und an die Mitgliedschaft zu erinnern.
5. Mitgliederverzeichnis
Mitglieder werden im Mitgliederverzeichnis erfasst.
Dieses Verzeichnis ist als Google-Drive-Dokument organisiert und enthält folgende Felder:
Name | Kategorie | Status | Mitgliedsbeitrag | Mitglied seit | Kommentare |
---|---|---|---|---|---|
Mitgliedsname | Mitgliedskategorie: – Standardmitgliedschaft, oder – Fördermitgliedschaft mit – Ehrenmitgliedschaft |
– Während des Antragsverfahrens, – Aktiv, – Verspätete Beitragszahlung, – Kündigung eingeleitet, – Mitgliedschaft beendet |
Jährlicher Mitgliedsbeitrag | Datum des Beginns der Mitgliedschaft | Textfeld für Notizen zur Statushistorie, Kommunikation oder sonstigen Informationen zur Unterstützung der Mitgliederverwaltung |
6. Prozesse der Mitgliederverwaltung
Verantwortlich | Zuständig | Genehmigung | |
---|---|---|---|
Aktualisierung dieses Dokuments | Obmann | Vorstand | Generalversammlung |
Verwaltung des Mitgliederverzeichnisses und Kommunikation mit den Mitgliedern über ihre Mitgliedschaft | Schriftführer | Vorstand | |
Versand von Mitgliedsbeitragsanforderungen und finanzielle Kontrolle der Mitgliedsbeitragszahlungen | Kassierer | Vorstand |