Zielsetzung
Zweck dieses Dokuments ist es, detaillierte Regelungen im Zusammenhang mit den in den Statuten des Vereins allgemein definierten Mitgliedschaftskategorien bereitzustellen, einschließlich:
- der detaillierten Definition der Mitgliedskategorien,
- der Festlegung der jährlichen Mitgliedsbeiträge für jede Mitgliedskategorie,
- der Regelung der Zahlung der Mitgliedsbeiträge,
- der detaillierten Regelung der mit jeder Mitgliedskategorie verbundenen Mitgliedervorteile,
- der Regelung des Prozesses zur Registrierung und Verwaltung von Mitgliedern.
Die aktuelle Version dieses Dokuments bildet einen untrennbaren Anhang zu den Statuten des Vereins.
Gemäß den in den Statuten des Vereins festgelegten Bestimmungen schlägt der Vorstand Änderungen des Inhalts dieses Dokuments sowie die Festlegung der jährlichen Mitgliedsbeiträge vor, vorbehaltlich der Genehmigung durch die jährliche Generalversammlung.
2. Detaillierte Definition der Mitgliedschaftsebenen
Die Statuten des Vereins definieren allgemein folgende Mitgliedschaftskategorien:
- Ordentliche Mitglieder sind (natürliche oder juristische) Personen, die die Aktivitäten des Vereins in erster Linie durch ihre aktive Mitarbeit bei der Verwirklichung des Vereinszwecks unterstützen.
- Fördermitglieder sind (natürliche oder juristische) Personen, die sich dem Zweck des Vereins verbunden fühlen und einen finanziellen Beitrag zum Betrieb und zur Zielverwirklichung des Vereins leisten.
- Verwaltungsmitglieder sind natürliche Personen, die von der Generalversammlung zur Verwaltung oder Organisation des Vereins im Sinne des Vereinszwecks ernannt werden.
- Ehrenmitglieder sind natürliche Personen, die von der Generalversammlung wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden. Sie unterstützen den Verein in der Regel durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Exzellenz und ihr Ansehen.
Die detaillierte Definition der einzelnen Mitgliedschaftsebenen ist wie folgt:
2.1. Ordentliche Mitglieder
„Unterstützung des Vereins in erster Linie durch aktive Mitarbeit“ bezieht sich auf die freiwillige Entwicklung oder den Betrieb der Vereinsorganisation. Ordentliche Mitglieder leisten einen erheblichen Beitrag in Form ehrenamtlicher Arbeit (mindestens 50 Stunden pro Jahr) für den Betrieb der Dzokden Kalapa und/oder Dzokden Organisationen. Dadurch wird gewährleistet, dass der Verein Praktizierende aufnehmen und ihnen Gelegenheiten zur Teilnahme an Unterweisungen und zum Ansammeln von Verdienst bieten kann.
Die von Angestellten des Vereins im Rahmen ihres Arbeitsvertrags geleistete Arbeit qualifiziert nicht zur ordentlichen Mitgliedschaft.
Ein Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft kann nach Abschluss einer Aktivität oder nach einer langfristigen Verpflichtung zur Mitwirkung in der Organisation gestellt werden.
Der Vorstand kann auch Personen zur ordentlichen Mitgliedschaft einladen, wenn diese aktiv zur Entwicklung oder zum Betrieb der Dzokden Kalapa Organisation beitragen.
Der Status der ordentlichen Mitgliedschaft wird jährlich überprüft. Falls ein aktives ordentliches Mitglied im betreffenden Jahr den erforderlichen ehrenamtlichen Beitrag nicht geleistet hat und dieser voraussichtlich auch im Folgejahr nicht erbracht wird, kann der Vorstand der Generalversammlung vorschlagen, die Mitgliedschaft zu widerrufen. Diese Überprüfung erfolgt zu Beginn jedes Kalenderjahres.
2.2 Fördermitglieder
„Fördermitglieder sind (natürliche oder juristische) Personen, die sich dem Zweck des Vereins verbunden fühlen und einen finanziellen Beitrag zum Betrieb und zur Verwirklichung der Ziele des Vereins leisten.“
Finanzielle Beiträge von Fördermitgliedern werden ausschließlich als Dana angenommen – eine Handlung der Großzügigkeit, die Selbstlosigkeit fördert und Anhaftung sowie Verlangen überwinden soll.
Wenn ein Spender den Status eines Fördermitglieds annimmt, kann der Verein dies in der Kommunikation erwähnen – auf eine vom Verein festgelegte Weise und mit Zustimmung des Fördernden.
Fördermitglieder werden gemäß den in Abschnitt 3 definierten Förderebenen anhand ihrer Beiträge eingestuft.
Es werden keine finanziellen Beiträge angenommen, wenn der Förderer eine Gegenleistung für seine Zuwendung erwartet.
2.3 Verwaltungsmitglieder
„Verwaltungsmitglieder sind natürliche Personen, die von der Generalversammlung zur Verwaltung oder Organisation des Vereins im Sinne des Vereinszwecks ernannt werden.“
Eine natürliche Person, die eine offizielle Rolle in der Verwaltung oder Organisation des Vereins übernimmt, kann den Titel eines Verwaltungsmitglieds erhalten.
Eine offizielle Rolle umfasst Aufgaben in Führungs-, Geschäfts-, Finanz-, Betriebs- oder Kommunikationsbereichen innerhalb der formellen Vereinsstruktur.
Jedes Mitglied oder der Vorstand kann eine Kandidatur für die Verwaltungsmitgliedschaft vorschlagen. Der Status wird nach Prüfung und formeller Bestätigung durch die Generalversammlung verliehen. Der Spirituelle Direktor kann durch Divination, Abstimmung oder Veto an dem Prozess teilnehmen.
Die Mitgliedschaft als Verwaltungsmitglied ist an die Dauer der ausgeübten Rolle gebunden. Sobald diese Rolle endet, erlischt die Mitgliedschaft automatisch.
Verwaltungsmitglieder haben Stimmrecht in der Generalversammlung und dürfen mit einer Stimme teilnehmen.
2.4 Ehrenmitglieder
„Ehrenmitglieder sind natürliche Personen, die von der Generalversammlung für besondere Verdienste um den Verein ernannt werden. Sie unterstützen den Verein in der Regel durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Exzellenz und ihr Ansehen.“
Ehrenmitglieder können sein:
- ehemalige ordentliche oder Verwaltungsmitglieder, die sich in der Vergangenheit bedeutend für den Verein eingesetzt haben, oder
- Personen, die dem Verein durch ihr gesellschaftliches Ansehen und ihr Netzwerk dienen.
Laut Statuten ist für Ehrenmitglieder kein Mitgliedsbeitrag erforderlich. Es steht ihnen jedoch frei, dennoch einen Beitrag zu leisten.
3. Mitgliedsbeiträge
Mitgliedskategorie | Jahresbeitrag 2025 | |
---|---|---|
Ordentliche Mitglieder | 12* 12 €, i.e. 144 € | |
Verwaltungsmitglieder | 12* 12 €, i.e. 144 € | |
Fördermitglieder | Kalapa Patrons | 12* 108 €, i.e. 1296 € |
Kalapa Sponsor | 12* 60 €, i.e. 720 € | |
Kalapa Supporter | 12* 32 €, i.e. 384 € | |
Kalapa Friend | 12* 20 € i.e. 240 € |
4. Mitgliedschaftsvorteile
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Vorteile der Mitgliedschaft für alle drei Mitgliedschaftskategorien:
Vorteil | Mitgliedskategorie | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ordentliche | Fördermitglieder | Verwaltungsmitglieder | Ehrenmitglieder | ||||
Kalapa Patron | Kalapa Sponsor | Kalapa Supporter | Kalapa Friend | ||||
Stimmrecht in der Generalversammlung | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja | Nein |
Mitgliedsurkunde | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
Kostenlose Übernachtung in Kalapa (jährlich, ohne Essen) (Nur Unterkunft, Essen selbstorganisiert) |
1 Übernachtung gratis, außerhalb von Veranstaltungen | 6 Übernachtungen gratis, außerhalb von Veranstaltungen | 4 Übernachtungen gratis, außerhalb von Veranstaltungen | 2 Übernachtungen gratis, außerhalb von Veranstaltungen | 1 Übernachtung gratis, außerhalb von Veranstaltungen | 3 Übernachtungen gratis, außerhalb von Veranstaltungen | 2 Übernachtungen gratis, außerhalb von Veranstaltungen |
„Early Bird“-Rabatt für Events mit dieser Option (ab 2026, einschließlich der meisten Praxis-Retreats (persönlich) und Online-Kurse) |
Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
Rabatt im Kalapa Dharma Shop (nur vor Ort) |
5% | 12,5% | 10% | 7,5% | 5% | 7,5% | 5% |
Willkommensgeschenk bei Beitritt zu Dzokden Kalapa | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | nicht zutreffend | Ja |
Einführungsbegleitung und/oder Mentoring für Studium, Praxis oder Freiwilligenarbeit (optional, auf Wunsch des Mitglieds) |
Einmalig, nachdem die Mitgliedschaft begonnen hatte | Einmalig, nachdem die Mitgliedschaft begonnen hatte | Einmalig, nachdem die Mitgliedschaft begonnen hatte | Einmalig, nachdem die Mitgliedschaft begonnen hatte | Einmalig, nachdem die Mitgliedschaft begonnen hatte | Einmalig, nachdem die Mitgliedschaft begonnen hatte | Einmalig, nachdem die Mitgliedschaft begonnen hatte |
Willkommensgeschenk: Neben der Urkunde umfasst das Geschenk ein von Rinpoche gesegnetes Objekt (z. B. Mala, Anhänger, Armband etc.), um eine persönliche Verbindung zur Mitgliedschaft herzustellen.
5. Mitgliederverzeichnis
Mitglieder werden im Mitgliederverzeichnis erfasst.
Dieses Verzeichnis ist als Google-Drive-Dokument organisiert und enthält folgende Felder:
Name | Kategorie | Status | Mitgliedsbeitrag | Mitglied seit | Kommentare |
---|---|---|---|---|---|
Mitgliedsname | Mitgliedskategorie: – ordentliche Mitgliedschaft, oder – Fördermitgliedschaft mit – Ehrenmitgliedschaft |
– Während des Antragsverfahrens, – Aktiv, – Verspätete Beitragszahlung, – Kündigung eingeleitet, – Mitgliedschaft beendet |
Jährlicher Mitgliedsbeitrag | Datum des Beginns der Mitgliedschaft | Textfeld für Notizen zur Statushistorie, Kommunikation oder sonstigen Informationen zur Unterstützung der Mitgliederverwaltung |
Google Drive Speicherort:
https://docs.google.com/spreadsheets/d/1yoEOAfLuhhVKC9mz5cHsGwG_KxqE423mrSQfZqVxiMA/edit?usp=sharing
Das Verzeichnis kann DSGVO-konform auf der Website kalapa.org veröffentlicht werden.
6. Prozesse der Mitgliederverwaltung
Verantwortlich | Zuständig | Genehmigung | |
---|---|---|---|
Aktualisierung dieses Dokuments | Obmann | Vorstand | Generalversammlung |
Verwaltung des Mitgliederverzeichnisses und Kommunikation mit den Mitgliedern über ihre Mitgliedschaft | Schriftführer | Vorstand | |
Versand von Mitgliedsbeitragsanforderungen und finanzielle Kontrolle der Mitgliedsbeitragszahlungen | Kassierer | Vorstand |